Die Ziele des Deutschunterrichts an der Alfred-Nobel-Schule richten sich nach den Zielen im Rahmenlehrplan Deutsch (RLP 1-10, Fassung 2023): Deutsch wird verstanden als
> Daraus folgt, dass der Deutschunterricht über seine Grenzen hinaus, einen wesentlichen Beitrag zur „Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler und damit zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und der Berufswelt“(1) leistet. (2) In Anknüpfung an die Bildungsstandards für den Deutschunterricht werden Kompetenzen (3) in den folgenden Kompetenzbereichen rezeptiv und/oder produktiv mit Hilfe von Aufgaben auf drei Anforderungsniveaus erworben:
Sprachwissen und Sprachbewusstheit entwickeln
Sprechen und Zuhören
Schreiben
Lesen
Sich mit Texten und anderen Median auseinandersetzen
Ein differenziertes Unterrichtsangebot stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend lernen können und berücksichtigt in den verschiedenen Jahrgangsstufen die jeweils gesetzten Anforderungen. Schülerinnen und Schüler werden dabei unterstützt, die in den Standards formulierten Anforderungen zu verstehen, damit sie sich unter Anleitung und mit steigendem Alter zunehmend selbstständig – z. B. in Phasen des Fachunterrichts in Klasse 7 und 8 sowie im Lernbüro Deutsch in der 9. und 10.Klasse – auf das Erreichen des jeweils nächsthöheren Niveaus vorbereiten können. (4)
Dafür werden im Rahmen des Deutschunterrichts, welcher binnendifferenziert erfolgt, differenzierte, d. h. auf unterschiedlichen Niveaus, die sich an denen im RLP orientieren, zugrunde gelegten – Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien aus verschiedenen
Themenbereichen verwendet, die die Anforderungen der Lebens- und zukünftigen Arbeitswelt der Lernenden sowie als auch die individuellen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten berücksichtigen, und dafür passgerechte Angebote bereitgestellt, sodass eine grundlegende, erweiterte und vertiefte Bildung vermittelt wird, je nachdem, über welche Lernvoraussetzungen sie verfügen und welchen Abschluss bzw. Übergang sie zu welchem Zeitpunkt anstreben. Zudem wird dabei die Sprach- und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler erworben und erweitert (siehe Fachliche Festlegungen des Fachs Deutsch).(5)
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch schuljährliche Festlegungen der Fachkonferenz Deutsch (siehe Beschlüsse zur Bewertung im Fachbereich Deutsch).(6)
(1) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin/Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes
Brandenburg 2023, Rahmenlehrplan Teil C Deutsch, S. 4.
(2) s.o., S. 4.
(3) s.o., S. 5-8.
(4) s.o., S. 10.
(5) s.o., S. 10-11.
(6) s.o., S. 10.